Beitragsordnung
EMMY - Förderverein der Staatlichen Grundschule an der Emmy-Noether-Straße in München e.V. (gemäß § 4.4 der Vereinssatzung)
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Die Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgelegt.
3. Die festgesetzten Mitgliedsbeiträge treten nach Beschluss der Gründungsversammlung am 27.07.2023 in Kraft.
4. Mitgliedsbeiträge pro Geschäftsjahr (siehe Satzung § 1.3):
| Beitragsklasse | Mitgliedsform | Beitragshöhe |
Ordentliche Mitglieder |
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01 |
Natürliche Personen (ab 16 Jahren) |
ab EUR 25 |
Fördernde Mitglieder |
|
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02 |
02 Natürliche Personen (ab 16 Jahren) |
ab EUR 25 |
03 |
Juristische Personen |
ab EUR 100 |
