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Beitragsordnung

EMMY - Förderverein der Staatlichen Grundschule an der Emmy-Noether-Straße in München e.V. (gemäß § 4.4 der Vereinssatzung)
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Die Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgelegt.
3. Die festgesetzten Mitgliedsbeiträge treten nach Beschluss der Gründungsversammlung am 27.07.2023 in Kraft.
4. Mitgliedsbeiträge pro Geschäftsjahr (siehe Satzung § 1.3):
Beitragsklasse Mitgliedsform Beitragshöhe
Ordentliche Mitglieder
   
01
Natürliche Personen (ab 16 Jahren) 
ab EUR 25
Fördernde Mitglieder
 
 
02
02 Natürliche Personen (ab 16 Jahren) 
ab EUR 25
03 
 
Juristische Personen 
ab EUR 100
 
5. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
6. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 1. Oktober jeden Jahres.
7. Wenn ein Mitglied mit der Zahlung von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist, kann es aus der
Mitgliederliste gestrichen werden. (gemäß § 4.7.d der Vereinssatzung)
8. Beitragskonto:
Name: EMMY - Förderverein der Staatlichen Grundschule an der
Emmy-Noether-Straße in München e.V.
Bank: Deutsche Skatbank
IBAN: DE63 8306 5408 0005 3643 70
BIC: GENODEF1SLR
9. Bei Vereinseintritt ist der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
10. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 4.7 der Vereinssatzung möglich.
11. Der Verein ist berechtigt, die Daten seiner Mitglieder im Rahmen der Mitgliedsverwaltung zu verarbeiten.